Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
AGB – Hotel Rammelkamp (Hotel, Restaurant & Festsaal)
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für (a) die Überlassung von Zimmern zur Beherbergung (Hotelbetrieb), (b) Reservierungen sowie Leistungen im Restaurantbetrieb sowie (c) die Vermietung des Festsaals/Veranstaltungsbereichs inklusive aller damit zusammenhängenden Leistungen und Lieferungen des Hotel Rammelkamp (nachfolgend „Betrieb“). Abweichende Bedingungen des Vertragspartners gelten nur, wenn sie vom Betrieb ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.
2. Haftung – Allgemeine Grundlage (für alle Bereiche)
Der Vertragspartner haftet für alle Schäden, die durch ihn selbst, seine Mitreisenden, Gäste, Besucher oder von ihm beauftragte Dritte (z. B. Dienstleister) verursacht werden. Schäden sind dem Betrieb unverzüglich anzuzeigen. Der Betrieb ist berechtigt, entstandene Schäden einschließlich Reparatur-, Wiederbeschaffungs-, Reinigungs- sowie gegebenenfalls Ausfallkosten in Rechnung zu stellen.
3. Rauchverbot, Haustiere sowie eigene Speisen und Getränke (für alle Bereiche)
In sämtlichen Innenräumen des Betriebs gilt striktes Rauchverbot. Das Rauchen ist ausschließlich in den hierfür ausgewiesenen Außenbereichen gestattet.
Das Mitbringen von Haustieren ist grundsätzlich nicht gestattet, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
Das Mitbringen eigener Speisen und Getränke ist nicht erlaubt, sofern nicht im Einzelfall eine ausdrückliche schriftliche Vereinbarung mit dem Betrieb getroffen wurde (z. B. Korkgeld- oder Servicevereinbarung).
Bei Verstößen gegen diese Regelungen ist der Betrieb berechtigt, eine angemessene Reinigungs-, Service- und/oder Schadenspauschale zu berechnen. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
A) Hotelbetrieb (Beherbergung)
4. Vertragsschluss / Buchung (Hotel)
Ein Beherbergungsvertrag kommt zustande, wenn das Zimmer durch den Gast schriftlich, telefonisch, per E-Mail oder über ein Buchungssystem bestellt und vom Betrieb bestätigt wurde. Bei Buchungen über Drittanbieter (z. B. Buchungsportale) gelten ergänzend deren Bedingungen.
5. Leistungen, Preise, Zahlung (Hotel)
Es gelten die bei Buchung vereinbarten Preise. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist der Gesamtpreis spätestens bei Anreise fällig. Der Betrieb kann eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung verlangen.
6. Anreise / Abreise
Check-in: ab 16:00 Uhr
Check-out: bis 10:00 Uhr
Ein Anspruch auf früheren Check-in oder späteren Check-out besteht nicht, sofern nicht ausdrücklich vereinbart. Bei verspäteter Abreise kann ein Aufpreis berechnet werden.
7. Self Check-in
Je nach Buchungsart bietet der Betrieb einen Self Check-in an. Der Gast erhält rechtzeitig vor Anreise die erforderlichen Informationen (z. B. Zugangscode). Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln und vor unbefugtem Zugriff zu schützen.
8. Stornierung (Hotel)
Stornierungen müssen schriftlich erfolgen (E-Mail ausreichend). Sofern keine abweichenden Stornobedingungen vereinbart wurden, gilt:
- bis 48 Stunden vor Anreise: kostenfrei
- bis 24 Stunden vor Anreise: 50 % des vereinbarten Gesamtpreises
- am Anreisetag / No-Show: 90 % des vereinbarten Gesamtpreises
Dem Gast steht der Nachweis frei, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
9. Zusätzliche Haftung – Hotel
Der Gast haftet für Beschädigungen oder Verlust von Inventar und Ausstattung des Zimmers sowie der Gemeinschaftsbereiche, die während seines Aufenthalts entstehen. Bei außergewöhnlicher Verschmutzung oder Beschädigung kann eine angemessene Reinigungspauschale berechnet werden. Ausfallzeiten von Zimmern, die aufgrund von Schäden nicht weitervermietet werden können, dürfen dem Gast in Rechnung gestellt werden.
B) Restaurantbetrieb
10. Reservierungen / No-Show / Ausfallpauschale (Restaurant)
Reservierungen gelten als verbindlich, sobald sie vom Betrieb bestätigt wurden. Bei Nichterscheinen (No-Show) oder kurzfristiger Stornierung von Gruppen ab 7 Personen ist der Betrieb berechtigt, eine Ausfallpauschale in Höhe von 25 € pro angemeldeter Person zu berechnen, sofern der Tisch nicht anderweitig vergeben werden kann.
11. Zusätzliche Haftung – Restaurant
Gäste haften für alle Schäden, die durch sie selbst oder ihre Begleitpersonen im Restaurantbereich verursacht werden. Bei Gruppen haftet der Besteller bzw. Gruppenverantwortliche gesamtschuldnerisch für sämtliche Schäden sowie für außergewöhnliche Reinigungs- oder Instandsetzungskosten.
C) Festsaal / Veranstaltungen
12. Vertragsschluss (Festsaal)
Ein Vertrag über die Nutzung des Festsaals/Veranstaltungsbereichs kommt durch schriftliche Bestätigung des Betriebs oder durch Leistung einer vereinbarten Anzahlung zustande.
13. Anzahlung / Kaution
Der Betrieb ist berechtigt, eine angemessene Anzahlung sowie eine Kaution oder Sicherheitsleistung zur Absicherung möglicher Schäden oder zusätzlicher Aufwendungen zu verlangen.
14. Stornierung / Rücktritt (Festsaal)
Stornierungen müssen schriftlich erfolgen. Sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, gelten folgende Stornobedingungen auf die vereinbarten Leistungen:
- bis 30 Tage vor Veranstaltung: kostenfrei
- 29 bis 14 Tage vor Veranstaltung: 50 %
- 13 bis 7 Tage vor Veranstaltung: 70 %
- ab 6 Tage vor Veranstaltung / No-Show: 90 %
Bereits beauftragte Fremdleistungen (z. B. Technik, Dienstleister) sind in voller Höhe zu erstatten. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
15. Zusätzliche Haftung – Festsaal / Veranstaltungen
Der Kunde haftet für alle Schäden, die durch ihn selbst, Veranstaltungsteilnehmer, Gäste, Kinder oder von ihm beauftragte Dienstleister verursacht werden. Dies gilt insbesondere für Schäden an Mobiliar, technischer Ausstattung, Gebäuden, Außenanlagen sowie für außergewöhnliche Verschmutzungen. Der Betrieb ist berechtigt, entstandene Kosten mit einer hinterlegten Kaution zu verrechnen oder nachträglich in Rechnung zu stellen.
D) Gemeinsame Regelungen
16. Haftung des Betriebs
Der Betrieb haftet unbeschränkt bei Vorsatz.
Bei grober Fahrlässigkeit haftet der Betrieb beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Betrieb nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und ebenfalls beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
Eine weitergehende Haftung des Betriebs ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
Die Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt hiervon unberührt.
17. Datenschutz
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
18. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Betriebs. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: 19.12.2025
